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Auf einen Blick - Alle Informationen zur

Maschinenversicherung

Die Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Maschinenbruch und Produktfehler sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung.

Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken.

Beispiel: Maschinenschaden

Maschinenschaden

Bei einer CNC-Drehmaschine kam es aufgrund eines Programmierfehlers zu einer Kollision zwischen dem rotierenden Spannfutter und dem Werkzeugrevolver.

Beispiel: Diebstahl einer Großmaschine

Großmaschine

Eine Stockzerkleinerungsanlage mit einem nachgeschalteten Sieb bleibt über das Wochenende auf der Autobahnbaustelle stehen.

Am Montag stellen Mitarbeiter den Diebstahl der gesamten Anlage fest. Die Maschine war nicht gegen Diebstahl versichert, was den Konkurs der Firma zur Folge hatte.

Beispiel: Überlastung einer Arbeitsmaschine

Ueberlastung

Beim Heben einer schweren Last im Grenzbereich des zulässigen Gewichtes bricht der vorderste Teil des Teleskopkranes eines Autokranes.

Der Schaden wird nach Abzug der Selbstbeteiligung vom Versicherer ersetzt.

Was kann bei einer Maschinenversicherung versichert werden?

Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden. z. B. Kessel, Motoren, Turbinen, Generatoren, Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Sämaschinen, Mähdrescher, Strohpressen u.v.m.

Was ist bei einer Maschinenversicherung versicherbar?

Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z. B.:

  • Daten- und Kommunikationstechnik
  • Bürotechnik
  • Mess- und Prüftechnik
  • Elektronische Kassen und Waagen
  • Bild- und Tontechnik
  • Medizintechnik

Mitversichert sind auch die fest installierten Datenträger, z. B. Festplatten.

Welche Gefahren und Schäden sind durch eine Maschinenversicherung nicht versichert?

Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß, wobei etwaige Folgeschäden daraus versichert sind. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung abzudecken.

Welche Gefahren und Schäden sind durch die Maschinenversicherung versicherbar?

Abgedeckt sind unvorhergesehen eintretende Schäden, die mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

  • Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
  • bei fahrbaren Geräten: Feuer und - soweit beantragt - Schäden durch Diebstahl

Wie lässt sich die Versicherungssumme für eine Maschinenversicherung ermitteln?

Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand bzw. den Herstellungskosten zzgl. den Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) berechnet sich der Beitrag.

Es sollte immer der Listenpreis angegeben werden, da es bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages unter Berücksichtigung evtl. Rabatte im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann!

Es sollte auch darauf geachtet werden, dass sämtliches Maschinenzubehör – auch nachträglich angeschafftes – in der Versicherung mit angegeben ist und bei der Summenermittlung angegeben wurde.

Neue Maschinen müssen unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall durch die Maschinen­bruch­versicherung geleistet?

  • Im Teilschadensfall ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten, wie z. B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
  • Soweit vereinbart sind Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Sachen, je nach Vereinbarung bis zu einer bestimmten Höhe, versichert.
  • Im Totalschadensfall wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert. Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“.

Zeitwert und Neuwert

Bei der Maschinenversicherung wird zwischen dem Zeitwert und dem Neuwert entschieden. Beim Neuwert handelt es sich um den ursprünglichen Anschaffungspreis bzw. den Listenpreis der Maschine. Der Zeitwert hingegen beschreibt den Wert, den die Maschine zu einem bestimmten Zeitpunkt (noch) besitzt.

Bei einem Totalschaden der Maschine bekommen Sie von der Versicherung lediglich den Zeitwert erstattet.

Zur richtigen Maschinen­versicherung mit ACN:

Der vergleich von Maschinenversicherung durch ACN ermöglicht es Ihnen, die Versicherungsangebote deutscher Top-Versicherern kostenlos zu prüfen. Sie können damit sowohl aktuelle Kosten als auch Leistungen unverbindlich und schnell online vergleichen.

Und so funktioniert’s:

1. Individuelle Betriebsart/Tätigkeit eingeben (z. B. Straßenbau)

2. Fragen zur Summenermittlung beantworten

3. Passende Angebote für Gewerbeversicherungen vergleichen

4. Online abschließen oder ein unverbindliches Angebot anfordern

Sie wünschen sich lieber eine individuelle Beratung zu einer Maschinenversicherung?

Sie sind nicht sicher, welche Versicherung für Ihr Gewerbe die richtige ist?

Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Maschinen-Mehrkostenversicherung:

Im Falle eines Maschinenschadens sind die erwarteten Gewinne nicht mehr sicher. Um eine Ausweichproduktion zu finanzieren, ist eine Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll.

Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung:

Der entgangene Gewinn und die fortlaufenden Kosten können über eine Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung (MBU) abgedeckt werden.

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