Betriebsunterbrechungsversicherung
Kann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach.
Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.
Beispiel: Erkrankung
Ein Masseur erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall. Daher muss er seine Praxis für mehrere Monate schließen. Kosten für Miete, Gehalt seiner Assistentin, etc. laufen weiter.
Beispiel: Brandschaden
Bei einem Werkzeugbau ist ein Brandschaden eingetreten, so dass an den Maschinen nicht mehr oder nur zum Teil weiter gearbeitet werden kann.
Durch die Unterbrechung des Betriebs tritt ein Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten ein.
Beispiel: Einbruch und Vandalismus
In der Nacht vor Schulbeginn brechen Unbekannte in einem Schreibwarengeschäft ein.
Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung, beschädigen die Einrichtung und die Ware,
beschmieren die Wände, drehen den Wasserhahn auf usw. Als am nächsten Tag die Schule beginnt,
kaufen die Kunden bei der Konkurrenz ein, da der Laden für einige Zeit geschlossen werden muss.
Für alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler und Kammerberufe.
Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten), etc.
Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:
Vorsatz, Kreig oder kriegsähnliche Ereignisse, Kernernergie oder radiaktive Strahlung.
Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebs-/Praxixausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub
• Leitungswasser
• Sturm und Hagel
wenn vereinbart, deckt der Vertrag auch den Ausfall wegen:
• Krankheit oder Unfall des Inhabers
• angeordneter Quarantäne
Die Versicherungssumme für die Betriebs-/Praxisausfallversicherung sollte der Summe Ihrer jährlichen, laufenden Kosten plus dem zu erwartenden Gewinn entsprechen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.
Der durch den Betriebs-/Praxisausfall nicht erwirtschaftete Kosten- und Gewinnblock wird in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.
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Und so funktioniert’s:
1. Individuelle Betriebsart/Tätigkeit eingeben (z. B. Einzelhandel)
2. Fragen zur Summenermittlung Ertragsausfallversicherung beantworten
3. Passende Angebote für Gewerbeversicherungen vergleichen
4. Online abschließen oder ein unverbindliches Angebot anfordern
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Bisher kamen unsere Mitarbeiter:innen mit verschiedenen Angeboten von Direktversicherungen auf uns zu. Das führte zu einem hohen administrativen Aufwand und einem „bunten Blumenstrauß“ von diversen Versicherungsgesellschaften in unserer Verwaltung. Das Thema Vorsorge ist nun zukunftsweisend bei uns aufgestellt. Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit den Spezialisten der ACN.
Die Ergebnisse haben unsere Erwartungen bei Weitem übertroffen. Unsere Mitarbeiter sind mit der individuellen und kompetenten Beratung sehr zufrieden, was die Beteiligung von mehr als 75 % der Belegschaft an unserem Versorgungswerk eindrucksvoll belegt. Besonders zufrieden sind wir mit dem laufenden Service und der konsequenten automatischen Information unserer neuen Mitarbeiter über unsere betriebliche Altersversorgung.
Neben der Auswahl der richtigen Anbieter und Modelle war es für uns von zentraler Bedeutung, einen kompetenten und verlässlichen Partner zu finden, der zum einen in der Lage ist, uns bei der Überprüfung der bestehenden Verträge bis hin zur Neuformulierung der bestehenden Betriebsvereinbarung vermittelnd zur Seite zu stehen und zum anderen auch den persönlichen Zugang zu den ca. 200 Mitarbeiter:innen im Unternehmen zu finden.
Die Zusammenarbeit mit der ACN GmbH lässt sich kurz zusammengefasst derart darstellen: Wir wurden seitens des Projektmanagers sowie seiner Mitarbeiter:innen exzellent betreut. Und durch die rechtliche Prüfung unserer bestehenden bAV-Verträge wurde uns nachvollziehbar aufgezeigt, wo Haftungsrisiken bestehen und wie diese geheilt werden können.
Die Arbeit der ACN entlastet uns sehr. Neben der mehrstufigen Beratung aller Mitarbeiter:innen, welche einem großen Zuspruch gefunden hat, wurden auch alle nötigen arbeitsrechtlichen Dokumente überprüft und erstellt. Seit der Zusammenarbeit verantwortet die ACN die Verwaltung und begleitet uns in allen fachlichen Fragestellungen zur bAV.
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