Die betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Die Leistungen im Überblick
Brillen und Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehschärfe oder Korrektur von Fehlsichtigkeit. Auch Sonnenbrillen mit Sehstärke gehören dazu.
Eine Zahnbehandlung dient der Erkennung und Behandlung von Zahnerkrankungen wie z. B. Karies oder Parodontose.
Die Zahnprophylaxe dient der Vorbeugung von Zahnerkrankungen und ist damit eine Vorsorgebehandlung. Dazu gehört u. a. die Zahnreinigung.
Zahnersatz sind alle Formen von künstlich hergestellten Ersatz für Zähne wie z. B. Kronen, Brücken und Implantate.
Technische Hilfsmittel, die der Verbesserung von Funktionsdefiziten des Ohres dienen. Sie können dadurch sogar die Wiederherstellung des Sprachverständnisses fördern.
Ärztlich verordnete Leistungen, die der Genesung von Patienten und Linderung von Schmerzen dienen sollen.
Hilfsmittel mildern Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen oder gleichen diese aus. Darüber hinaus können sie zur Therapie und Diagnostik eingesetzt werden.
Vergabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer Krankheit zu schützen. Sie dient der Aktivierung des Immunsystems gegen spezifische Erreger.
Medikamente, deren Wirkung darin liegt, Krankheiten zu lindern oder zu heilen. Sie können außerdem eingesetzt werden, um vorbeugend zu wirken.
Zahlungen eines bestimmten Betrages pro Tag, wenn eine stationäre Behandlung und ein medizinischer Krankenhausaufenthalt notwendig sind.
Früherkennung von Krankheiten die noch nicht festgestellt wurden durch regelmäßig durchzuführende Untersuchungen.
Therapie von körperlichen und seelischen Leiden mit Hilfe von natürlichen Methoden und den Gesetzmäßigkeiten der Natur.
Knapp 60 Prozent der deutschen Unternehmen bezeichnen den Fachkräftemangel als größtes Geschäftsrisiko (DIHK-Konjunkturumfrage Herbst 2019). Und die Situation wird sich durch die Alterung der Bevölkerung weiter verschärfen: Laut Vorausberechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bereits in den kommenden zehn Jahren um 3,9 Millionen sinken. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, qualifizierte Mitarbeiter langfristig ans Unternehmen zu binden.
Seit 2020 sind Zuwendungen von Arbeitgebern für eine betriebliche Krankenversicherung wieder steuer- und sozialabgabenfrei. Konkret bedeutet dies, dass der Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bKV im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze (ab 2022: 50-Euro-Freigrenze) für Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei gewähren kann. Voraussetzung ist, dass die Zuwendung ausschließlich als Versicherungsschutz und nicht als Geldleistung gewährt wird.
Wir unterstützen Sie in allen Bereichen. Von der Angebotsanforderung über Informationsrunden für Ihre Mitarbeiter bis zur Vertragsunterzeichnung. Wir gehen diesen Weg gemeinsam. Auch nach Abschluss stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen die Kommunikation mit Ihren Mitarbeiterinnen. Die Leistungsabrechnung erfolgt bequem und schnell per App über den Versicherer.
Zeiten ändern sich. Menschen auch. Langfristige Bindungen an ein Unternehmen werden immer seltener. Positionieren Sie sich und zeigen Sie soziale Verantwortung. Gestalten Sie Ihre Identität und stärken Sie Ihre Arbeitgebermarke, indem Sie sich auf die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen fokussieren.
Bisher kamen unsere Mitarbeiter:innen mit verschiedenen Angeboten von Direktversicherungen auf uns zu. Das führte zu einem hohen administrativen Aufwand und einem „bunten Blumenstrauß“ von diversen Versicherungsgesellschaften in unserer Verwaltung. Das Thema Vorsorge ist nun zukunftsweisend bei uns aufgestellt. Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit den Spezialisten der ACN.
Die Ergebnisse haben unsere Erwartungen bei Weitem übertroffen. Unsere Mitarbeiter sind mit der individuellen und kompetenten Beratung sehr zufrieden, was die Beteiligung von mehr als 75 % der Belegschaft an unserem Versorgungswerk eindrucksvoll belegt. Besonders zufrieden sind wir mit dem laufenden Service und der konsequenten automatischen Information unserer neuen Mitarbeiter über unsere betriebliche Altersversorgung.
Neben der Auswahl der richtigen Anbieter und Modelle war es für uns von zentraler Bedeutung, einen kompetenten und verlässlichen Partner zu finden, der zum einen in der Lage ist, uns bei der Überprüfung der bestehenden Verträge bis hin zur Neuformulierung der bestehenden Betriebsvereinbarung vermittelnd zur Seite zu stehen und zum anderen auch den persönlichen Zugang zu den ca. 200 Mitarbeiter:innen im Unternehmen zu finden.
Die Zusammenarbeit mit der ACN GmbH lässt sich kurz zusammengefasst derart darstellen: Wir wurden seitens des Projektmanagers sowie seiner Mitarbeiter:innen exzellent betreut. Und durch die rechtliche Prüfung unserer bestehenden bAV-Verträge wurde uns nachvollziehbar aufgezeigt, wo Haftungsrisiken bestehen und wie diese geheilt werden können.
Die Arbeit der ACN entlastet uns sehr. Neben der mehrstufigen Beratung aller Mitarbeiter:innen, welche einem großen Zuspruch gefunden hat, wurden auch alle nötigen arbeitsrechtlichen Dokumente überprüft und erstellt. Seit der Zusammenarbeit verantwortet die ACN die Verwaltung und begleitet uns in allen fachlichen Fragestellungen zur bAV.