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Auf einen Blick - Alle Informationen zur

Betriebs­­unterbrechungs­­versicherung

Kann der Betrieb einer Firma bzw. einer Praxis aufgrund eines Sachschadens (Feuer, Leitungswasser, etc.) oder durch Erkrankung des Inhabers ganz oder teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden, liegt der Geschäftsbetrieb im schlimmsten Fall gänzlich brach.

Die Folgen für den Betrieb sind erhebliche finanzielle Auswirkungen durch Gewinnverlust, da Fixkosten wie Miete und Nebenkosten sowie Löhne und Gehälter weiter bezahlt werden müssen. Auch Kundenabwanderungen und Wettbewerbsnachteile können die Folge sein.

Beispiel: Erkrankung

Masseur

Ein Masseur erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall. Daher muss er seine Praxis für mehrere Monate schließen. Kosten für Miete, Gehalt seiner Assistentin, etc. laufen weiter.

Beispiel: Brandschaden

Maschine

Bei einem Werkzeugbau ist ein Brandschaden eingetreten, so dass an den Maschinen nicht mehr oder nur zum Teil weiter gearbeitet werden kann.

Durch die Unterbrechung des Betriebs tritt ein Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten ein.

Beispiel: Einbruch und Vandalismus

Schulbeginn

In der Nacht vor Schulbeginn brechen Unbekannte in einem Schreibwarengeschäft ein.

Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung, beschädigen die Einrichtung und die Ware,

beschmieren die Wände, drehen den Wasserhahn auf usw. Als am nächsten Tag die Schule beginnt,

kaufen die Kunden bei der Konkurrenz ein, da der Laden für einige Zeit geschlossen werden muss.

Für wen ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Für alle produzierende Gewerbebetreibende, Handel- und Handwerksbetriebe, Freiberufler und Kammerberufe.

Was ist bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?

Kapitalentschädigung zur Verwendung z. B. für Gewinnminderung, nicht erwirtschaftete Gewinne, fortlaufende umsatzunabhängige Betriebskosten, Löhne und Gehälter, Miete bzw. Pacht (auch für evtl. nötige Ausweichräumlichkeiten), etc.

Welche Gefahren und Schäden sind durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung nicht versichert?

Grundsätzlich sind Schäden durch diese Ursachen nicht versichert:

Vorsatz, Kreig oder kriegsähnliche Ereignisse, Kernernergie oder radiaktive Strahlung.

Welche Gefahren und Schäden sind durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung versichert?

Versicherungsschutz lässt sich den Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes anpassen. Betriebs-/Praxixausfall aufgrund von Schäden an versicherten Sachen durch:

• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)

• Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Raub

• Leitungswasser

• Sturm und Hagel

wenn vereinbart, deckt der Vertrag auch den Ausfall wegen:

• Krankheit oder Unfall des Inhabers

• angeordneter Quarantäne

Was ist die richtige Versicherungsumme für eine Betriebsunterbrechungsversicherung?

Die Versicherungssumme für die Betriebs-/Praxisausfallversicherung sollte der Summe Ihrer jährlichen, laufenden Kosten plus dem zu erwartenden Gewinn entsprechen. Grundlage für die Bestimmung der Versicherungssumme können die betriebswirtschaftlichen Auswertungen des Steuerberaters sein.

Was leistet die Betriebs­­unterbrechungs­­versicherung im Schadenfall?

Der durch den Betriebs-/Praxisausfall nicht erwirtschaftete Kosten- und Gewinnblock wird in der Regel für bis zu zwölf Monate seit Eintritt des Sachschadens ersetzt (=Haftzeit). Je nach Tarif kann mitunter auch eine längere Haftzeit vereinbart werden.

Zur richtigen Betriebsunterbrechungsversicherung mit ACN:

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Und so funktioniert’s:

1. Individuelle Betriebsart/Tätigkeit eingeben (z. B. Einzelhandel)

2. Fragen zur Summenermittlung Ertragsausfallversicherung beantworten

3. Passende Angebote für Gewerbeversicherungen vergleichen

4. Online abschließen oder ein unverbindliches Angebot anfordern

Sie wünschen sich lieber eine individuelle Beratung zu einer Betriebs­­unterbrechungs­­versicherung?

Sie sind nicht sicher, welche Versicherung für Ihr Gewerbe die richtige ist?

Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter.

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