Werkverkehrsversicherung
Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt.
Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird?
Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.
Beispiel: Brand
Eine Werbeagentur fertigte für einen Hersteller von Trittschalldämmungen Mustermappen und Prospekte für zwei zeitnah stattfindende Messen an. Den Transport zum Auftraggeber übernahm sie selbst.
Auf dem Weg zum Kunden fängt der LKW wegen einer undichten Benzinleitung Feuer. Der Brand breitet sich schnell im Innenraum des Wagens aus und macht einen großen Teil der Ware unbrauchbar. Die Reparaturkosten am Fahrzeug werden über die Teilkasko erstattet. Der Wert der unbrauchbaren Ware über die Werkverkehrsversicherung.
Beispiel: Unfall
Der Transporter eines Handwerksbetriebs gerät während eines Wolkenbruchs ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Mitgeführtes Baumaterial und Werkzeuge werden aus dem Wagen geschleudert oder im Wagen beschädigt. Die Werkverkehrsversicherung kommt für den Schaden an Ware und Werkzeug auf.
Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.
Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z. B. Elektro-, Heizungs- u. Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.)
Nicht versichert sind Schäden durch:
Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch
Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.
Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge im Werkverkehr, die zeitgleich im Einsatz sind) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden..
Versicherungswert der in Verlust geratenen oder total beschädigten Güter. Gegebenenfalls wird ein Abzug „neu für alt“ berücksichtigt.
Zur richtigen gewerblichen Werkverkehrsversicherung mit ACN:
Der vergleich von Werkverkehrsversicherung durch ACN ermöglicht es Ihnen, die Versicherungsangebote deutscher Top-Versicherern kostenlos zu prüfen. Sie können damit sowohl aktuelle Kosten als auch Leistungen unverbindlich und schnell online vergleichen.
Und so funktioniert’s:
1. Individuelle Betriebsart/Tätigkeit eingeben (z. B. Gerüstbauer)
2. Fragen zur Summenermittlung beantworten
3. Passende Angebote für Gewerbeversicherungen vergleichen
4. Online abschließen oder ein unverbindliches Angebot anfordern
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Sie sind nicht sicher, welche Versicherung für Ihr Gewerbe die richtige ist?
Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter.
Bisher kamen unsere Mitarbeiter:innen mit verschiedenen Angeboten von Direktversicherungen auf uns zu. Das führte zu einem hohen administrativen Aufwand und einem „bunten Blumenstrauß“ von diversen Versicherungsgesellschaften in unserer Verwaltung. Das Thema Vorsorge ist nun zukunftsweisend bei uns aufgestellt. Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit den Spezialisten der ACN.
Die Ergebnisse haben unsere Erwartungen bei Weitem übertroffen. Unsere Mitarbeiter sind mit der individuellen und kompetenten Beratung sehr zufrieden, was die Beteiligung von mehr als 75 % der Belegschaft an unserem Versorgungswerk eindrucksvoll belegt. Besonders zufrieden sind wir mit dem laufenden Service und der konsequenten automatischen Information unserer neuen Mitarbeiter über unsere betriebliche Altersversorgung.
Neben der Auswahl der richtigen Anbieter und Modelle war es für uns von zentraler Bedeutung, einen kompetenten und verlässlichen Partner zu finden, der zum einen in der Lage ist, uns bei der Überprüfung der bestehenden Verträge bis hin zur Neuformulierung der bestehenden Betriebsvereinbarung vermittelnd zur Seite zu stehen und zum anderen auch den persönlichen Zugang zu den ca. 200 Mitarbeiter:innen im Unternehmen zu finden.
Die Zusammenarbeit mit der ACN GmbH lässt sich kurz zusammengefasst derart darstellen: Wir wurden seitens des Projektmanagers sowie seiner Mitarbeiter:innen exzellent betreut. Und durch die rechtliche Prüfung unserer bestehenden bAV-Verträge wurde uns nachvollziehbar aufgezeigt, wo Haftungsrisiken bestehen und wie diese geheilt werden können.
Die Arbeit der ACN entlastet uns sehr. Neben der mehrstufigen Beratung aller Mitarbeiter:innen, welche einem großen Zuspruch gefunden hat, wurden auch alle nötigen arbeitsrechtlichen Dokumente überprüft und erstellt. Seit der Zusammenarbeit verantwortet die ACN die Verwaltung und begleitet uns in allen fachlichen Fragestellungen zur bAV.
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