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Auf einen Blick - Alle Informationen zur

Werkverkehrsversicherung

Bei der Wahl des Versicherungsschutzes für ein Fahrzeug denkt man meist daran, welche Unfallgefahren drohen. Die Kosten einer Reparatur bzw. einer Neuanschaffung des Fahrzeugs werden sinnvollerweise für solche Fälle auf eine Kaskodeckung abgewälzt.

Doch was ist mit den Waren und Werkzeugen, die Sie für einen Auftrag mit sich führen? Schnell übersteigt der Wert der Ladung den des Transportmittels. Wer kommt für den Schaden auf, wenn Ladung bei einem Unfall beschädigt wird?

Mit einer Werkverkehrsversicherung können Sie Ihre Güter, Arbeitsmittel und -geräte absichern, wenn diese außerhalb Ihres Firmengeländes eingesetzt werden.

Beispiel: Brand

Brandschaden

Eine Werbeagentur fertigte für einen Hersteller von Trittschalldämmungen Mustermappen und Prospekte für zwei zeitnah stattfindende Messen an. Den Transport zum Auftraggeber übernahm sie selbst.

Auf dem Weg zum Kunden fängt der LKW wegen einer undichten Benzinleitung Feuer. Der Brand breitet sich schnell im Innenraum des Wagens aus und macht einen großen Teil der Ware unbrauchbar. Die Reparaturkosten am Fahrzeug werden über die Teilkasko erstattet. Der Wert der unbrauchbaren Ware über die Werkverkehrsversicherung.

Beispiel: Unfall

Unfall

Der Transporter eines Handwerksbetriebs gerät während eines Wolkenbruchs ins Schleudern. Er kommt von der Straße ab und überschlägt sich. Mitgeführtes Baumaterial und Werkzeuge werden aus dem Wagen geschleudert oder im Wagen beschädigt. Die Werkverkehrsversicherung kommt für den Schaden an Ware und Werkzeug auf.

Was kann bei einer Werkverkehrsversicherung versichert werden?

Eine Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte für eigene Zwecke von eigenen Gütern (auch gemietete, geliehene, gepachtete usw. bzw. bearbeitete und instandgesetzte Güter) mit eigenen Fahrzeugen oder Leasingfahrzeugen und eigenem Personal oder Leiharbeitnehmern als Hilfstätigkeit im Rahmen der Haupttätigkeit eines Unternehmens und auf die damit verbundenen Aufenthalte innerhalb Deutschlands und Anrainerstaaten oder Europa ohne GUS. Eine Ausweitung auf andere Geltungsbereiche ist ggf. individuell zu vereinbaren.

Für wen ist eine Werkverkehrsversicherung sinnvoll?

Für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) betreiben sowie für Handwerksbetriebe aller Art (wie z. B. Elektro-, Heizungs- u. Sanitärinstallateure, Gerüstbauer etc.)

Welche Gefahren und Schäden sind durch eine Werkverkehrsversicherung meist nicht versichert?

Nicht versichert sind Schäden durch:

  • Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.
  • Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen.
  • Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
  • Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand.
  • Kernenergie.
  • Schäden aus der Verwendung von chemischen, radioak-tiven, biologischen und biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung.
  • normale Luftfeuchtigkeit oder gewöhnliche Temperaturschwankungen; nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder unsachgemäße Verladeweise.
  • Juwelierwaren, Edelsteine, echte Perlen, Kunstgegenstände, Geld und sonst. Valoren, Dokumente, Urkunden, Chip- und Wertkarten, Uhren, echte Teppiche, lebende Tiere und Pflanzen, Umzugsgüter.

Welche Gefahren und Schäden sind durch die Werkverkehrsversicherung versicherbar?

Sämtliche Schäden an und Verluste von transportierten Waren, Werkzeugen und Gütern zu eigenen Unternehmenszwecken, etc. durch

  • Transportmittelunfall.
  • Brand, Blitzschlag und Explosion.
  • Höhere Gewalt.

Oft wird dieser Versicherungsschutz mit Erweiterungen angeboten: Diebstahl, Be- und Entladeschäden, Raub und räuberische Erpressung, etc. Der Versicherungsschutz kann je nach Anbieter und Tarif außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Wie lässt sich die Versicherungssumme für eine Werkverkehrsversicherung ermitteln?

Eine Ermittlung der Versicherungssumme sollte auf Basis eines Tagesmaximums ohne Fahrzeugaufstellung (Ladungshöchstwert aller Fahrzeuge im Werkverkehr, die zeitgleich im Einsatz sind) oder auf Basis der Versicherungssummen der benannten Fahrzeuge stattfinden..

Welche Zahlungen werden im Schadensfall durch die Werkverkehrsversicherung geleistet?

Versicherungswert der in Verlust geratenen oder total beschädigten Güter. Gegebenenfalls wird ein Abzug „neu für alt“ berücksichtigt.

Zur richtigen gewerblichen Werkverkehrsversicherung mit ACN:

Der vergleich von Werkverkehrsversicherung durch ACN ermöglicht es Ihnen, die Versicherungsangebote deutscher Top-Versicherern kostenlos zu prüfen. Sie können damit sowohl aktuelle Kosten als auch Leistungen unverbindlich und schnell online vergleichen.

Und so funktioniert’s:

1. Individuelle Betriebsart/Tätigkeit eingeben (z. B. Gerüstbauer)

2. Fragen zur Summenermittlung beantworten

3. Passende Angebote für Gewerbeversicherungen vergleichen

4. Online abschließen oder ein unverbindliches Angebot anfordern

Sie wünschen sich lieber eine individuelle Beratung zu einer Werkverkehrsversicherung?

Sie sind nicht sicher, welche Versicherung für Ihr Gewerbe die richtige ist?

Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter.

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