IT-Haftpflichtversicherung
Eine IT-Haftpflichtversicherung richtet sich an alle Unternehmen und Freiberufler, die in irgendeiner Form etwas mit dem Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie zu tun haben.
IT-Dienstleister wie Webhoster, Internetagenturen oder Systemhäuser sollten über eine IT-Haftpflichtversicherung verfügen, um sich gegen existenzbedrohende Schadenersatzansprüche von Kunden oder Geschäftspartnern abzusichern.
Schadenersatzansprüche können im Bereich der Informations- und Datenverarbeitung unter anderem durch Fehlprogrammierung, mangelhafte Implementierung, Installation oder Falschberatung ausgelöst werden.
Auch Freiberufler wie Programmierer, Software-Entwickler und IT-Berater sollten unbedingt ihre beruflichen Risiken versichern. Vielfach fordern Auftraggeber einen entsprechenden Versicherungsnachweis.
Im Bereich Netzwerk und Handel ist eine IT-Haftpflichtversicherung ebenso unerlässlich, beispielsweise für Systemadministratoren oder Fachinformatiker.
Schadensersatzforderung nach Programmierfehler
Sie programmieren eine Datenbanksoftware zum Versand von 15.000 Online-Mailings. Aufgrund eines Fehlers werden die formatierten Mailings falsch versendet.
Der Kunde verlangt von Ihnen 100.000 Euro Schadensersatz für entgangenen Gewinn. Der Versicherer wehrt den ungerechtfertigten Anspruch ab, so dass Sie lediglich eine Nachbesserung schulden.
Admin-Fehler
Trotz vorausgehender Tests unterläuft dem betreuenden IT-Systemhaus beim Aufspielen eines Updates für ein international genutztes Logistiksystem ein Fehler.
Es kommt zu mehrfachen, stundenlangen Ausfällen, von dem sämtliche Nutzer betroffen sind, bis das System wieder stabil läuft. Nach einer komplexen und viele Monate dauernden Schadenabwicklung liegt der Gesamtschadenaufwand im Bereich eines zweistelligen Millionenbetrags.
Für wen eignet sich eine IT-Haftpflichtversicherung?
Selbständige IT-Tätigkeiten lassen sich über eine branchenspezifische IT-Versicherung absichern. Sie führen erfolgreich ein eigenes IT-Unternehmen und wollen Ihre Firma ebenso wie Ihre persönlichen Haftungsrisiken absichern? Sie sind Webdesigner oder Programmierer und wollen sich als Freiberufler selbständig machen?
Dann können und sollten Sie eine IT-Haftpflichtversicherung (auch IT-Berufshaftpflicht genannt) abschließen. Denn bei jedem Projekt besteht das Risiko, dass Sie als IT-Dienstleister bei einem Kunden einen Schaden verursachen, für den Sie persönlich haften. Insbesondere finanzielle Folgeschäden wie ein Umsatzausfall bei Ihrem Kunden können schnell hohe Summen erreichen. Sind Sie versichert, prüft und zahlt der Versicherer den fälligen Schadenersatz und schützt Sie damit vor existenzbedrohenden finanziellen Konsequenzen.
Die Liste der zu versichernden IT-Berufe und -Unternehmen ist lang, zu ihnen zählen unter anderem: Developer, Systemadministratoren, Netzwerkentwickler, Programmierer, uva.
Was ist bei einer IT-Haftpflichtversicherung versichert?
Bei der IT-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine branchenbezogene Versicherung für alle Dienstleister, die auf dem Gebiet der IT tätig sind.
Die IT-Haftpflicht ist eine Kombinationsversicherung, die neben echten Vermögensschäden auch Sachschäden, Personenschäden und Vermögensfolgeschäden abdeckt. Das heißt, sie kombiniert den Schutz einer Vermögensschadenhaftpflicht mit einer Betriebshaftpflicht. So sind Sie optimal und maßgeschneidert abgesichert.
Der Versicherungsumfang der IT-Haftpflicht ist individuell auf die Bedürfnisse Ihrer Selbstständigkeit abgestimmt. Zum einen berücksichtigt dieses Konzept, ob Sie ein IT-Unternehmen mit Mitarbeitern führen oder ob Sie als IT-Freelancer arbeiten.
Zum anderen beachtet jede IT-Haftpflichtversicherung individuell die spezifischen Risiken Ihres jeweiligen zu versichernden IT-Berufs. Sind Sie zum Beispiel als Webdesigner tätig, können Sie im Leistungspaket Ihrer IT-Haftpflicht Versicherungsschutz für Urheberrechtsverletzungen mit einschließen.
Sind Sie IT-Berater und unter anderem für Firmen im Bereich Medizin- und Labortechnik aktiv, benötigen Sie aufgrund eines erhöhten Risikos besonderen Schutz, der Leistungen für hier auftretende Schäden erbringt. Nur so sind Sie im Schadensfall richtig abgesichert.
Was ist unter anderem nicht versichert?
Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern dieses Wissentliche nicht durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.
Welche Versicherungsumme ist richtig?
Die Höhe der Deckungssumme richtet sich nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers und sollte individuell ermittelt werden.
Was wird im Schadenfall geleistet?
Die Hauptleistungsbereiche der IT-Haftpflichtversicherung sind:
• Die Prüfung von Ansprüchen Dritter.
• Zahlung des Schadens bei begründeten Ansprüchen.
• Schadenabwehr bei unbegründeten Ansprüchen (passiver Rechtsschutz).
• Minimierung des unternehmerischen Risikos für Eigenschäden.
Der IT-Haftpflichvergleich von ACN ermöglicht es Ihnen, die Versicherungsangebote für Unternehmen deutscher Top-Versicherer kostenlos zu prüfen. Sie können damit sowohl aktuelle Kosten als auch Leistungen unverbindlich und schnell online vergleichen.
Und so funktioniert’s:
1. Individuelle Betriebsart/Tätigkeit eingeben (z. B. Netzwerkadministrator)
2. Fragen zur Tätigkeit beantworten (Risikoanalyse)
3. Passende Angebote für Gewerbeversicherungen vergleichen
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Sie sind nicht sicher, welche Versicherung für Ihr Gewerbe / Ihre Tätigkeit die richtige ist?
Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter.
Bisher kamen unsere Mitarbeiter:innen mit verschiedenen Angeboten von Direktversicherungen auf uns zu. Das führte zu einem hohen administrativen Aufwand und einem „bunten Blumenstrauß“ von diversen Versicherungsgesellschaften in unserer Verwaltung. Das Thema Vorsorge ist nun zukunftsweisend bei uns aufgestellt. Ich freue mich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit den Spezialisten der ACN.
Die Ergebnisse haben unsere Erwartungen bei Weitem übertroffen. Unsere Mitarbeiter sind mit der individuellen und kompetenten Beratung sehr zufrieden, was die Beteiligung von mehr als 75 % der Belegschaft an unserem Versorgungswerk eindrucksvoll belegt. Besonders zufrieden sind wir mit dem laufenden Service und der konsequenten automatischen Information unserer neuen Mitarbeiter über unsere betriebliche Altersversorgung.
Neben der Auswahl der richtigen Anbieter und Modelle war es für uns von zentraler Bedeutung, einen kompetenten und verlässlichen Partner zu finden, der zum einen in der Lage ist, uns bei der Überprüfung der bestehenden Verträge bis hin zur Neuformulierung der bestehenden Betriebsvereinbarung vermittelnd zur Seite zu stehen und zum anderen auch den persönlichen Zugang zu den ca. 200 Mitarbeiter:innen im Unternehmen zu finden.
Die Zusammenarbeit mit der ACN GmbH lässt sich kurz zusammengefasst derart darstellen: Wir wurden seitens des Projektmanagers sowie seiner Mitarbeiter:innen exzellent betreut. Und durch die rechtliche Prüfung unserer bestehenden bAV-Verträge wurde uns nachvollziehbar aufgezeigt, wo Haftungsrisiken bestehen und wie diese geheilt werden können.
Die Arbeit der ACN entlastet uns sehr. Neben der mehrstufigen Beratung aller Mitarbeiter:innen, welche einem großen Zuspruch gefunden hat, wurden auch alle nötigen arbeitsrechtlichen Dokumente überprüft und erstellt. Seit der Zusammenarbeit verantwortet die ACN die Verwaltung und begleitet uns in allen fachlichen Fragestellungen zur bAV.
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