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Auf einen Blick - Alle Informationen zur

Cyberversicherung

Da sich der Themenkreis "Cyber Risiken" für viele noch in der Kategorie "böhmisches Dorf" befindet, möchten wir an dieser Stelle gerne auf die häufigsten Schadensereignisse eingehen. Wir hoffen, dass Ihnen unsere Ausführungen auch Hilfestellung bieten, dieses Gefahrengebiet besser zu verstehen und das konkrete Gefahrenpotenzial für Ihr Unternehmen realistischer einschätzen zu können.

Beispiel: Datensabotage

Datensabotage

Bei einem Datensabotageakt werden Daten beschädigt, verändert oder gelöscht. Dies kann über ein Schadprogramm erfolgen oder gezielt durch einen Eindringling vorgenommen werden.

Schadenbeispiel: Ein Auszubildender einer Werbeagentur nutzt seine Mittagspause dazu, im Betrieb einen Film herunterzuladen. Diesen legt er auf dem Firmenserver ab, wo ihn sich auch zwei Kollegen kopieren. Die Datei war mit einem Virus versehen, der beim Aufruf des Films die Computer befällt und sich über das Firmennetzwerk verbreitet.

Der Virus löscht eine ganze Reihe von Dateien unwiederbringlich. Die Arbeit, die in diese Kundenaufträge investiert wurde, ist verloren - trotz angeordneter Überstunden können nicht alle Abgabetermine eingehalten werden. Es entstehen Kosten für die Forensik, technische Optimierung, Schadenersatzforderungen der Kunden, Kunden wandern ab und das Image der Firma hat schweren Schaden genommen.

Beispiel: Digitale Erpressung

Erpressung

Digitale Erpressung kann in verschiedenen Formen auftreten. Die größte Verbreitung findet über sog. "Ransomware" statt, Schadprogramme wie z. B. der bekannte "BKA-Trojaner". Hier wird in der Regel der Zugriff auf den eigenen Rechner blockiert und suggeriert, dass diese Blockade aufgehoben wird, wenn man eine Zahlung tätigt (z. B. als Bußgeld "getarnt").

Allerdings gibt es natürlich auch Fälle, in denen Firmen mit angedrohten DDoS-Attacken zur Lösegeldzahlung erpresst werden. Auch die Drohung, erbeutete Kundendaten zu veröffentlichen, etc. ist ein häufiger Erpressungsansatz.

Schadenbeispiel: Hackern gelingt es, Zugriff auf die Patientenakten eines Allgemeinmediziners zu erlangen. Nachdem die Datenbank erfolgreich kopiert wurde, schreiben Sie den Praxisinhaber per Mail an und drohen mit der Veröffentlichung der Anamnesen - natürlich mit dem Vermerk, woher die Daten stammen. Gegen Zahlung einer gewissen Geldsumme via Western Union könne er die Veröffentlichung verhindern.

Was kann bei einer Cyberversicherung versichert werden?

Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.

Wie lässt sich die Versicherungssumme für eine Cyberversicherung ermitteln?

Die Höhe der Deckungssummen sollte am speziellen Risiko Ihres Unternehmens ausgerichtet und in entsprechender Höhe vereinbart werden.

Für wen ist eine Cyberversicherung sinnvoll?

Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber geeignet, die Daten nicht nur in Papierform verwalten.

Welche Kosten sind durch eine Cyberversicherung meist nicht versichert?

Auch beim Deckungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.:

  • Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht.
  • Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung.
  • Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung.
  • Geldbußen oder Geldstrafen.
  • Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person.
  • Garantiezusagen.

Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die hier genannten Punkte zu Deckungsumfang und Ausnahmen davon ausschließlich beispielhaften Charakter haben können.

Die Tarife am Markt unterscheiden sich sehr. Gerne finden wir den Tarif, der die Leistungspunkte bietet, die zum individuellen Risiko Ihres Unterneh-mens passen.Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.

Welche Kosten sind u. a. durch eine Cyberversicherung versicherbar?

Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihren Beitrag“ Dritten zugefügt werden.

Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und verein-bartem Umfang:

  • Kosten für IT-Forensik.
  • Rechtsberatung.
  • Informationskosten.
  • Kreditüberwachungsdienstleistungen.
  • Betriebsunterbrechungsschäden.
  • Kosten für PR-Beratung.
  • Vertragsstrafen (PCI).
  • Lösegeldzahlungen.
  • Wiederherstellungskosten.
  • Sicherheitsverbesserungen.

Zur richtigen Cyberversicherung mit ACN:

Der vergleich von Cyberversicherung durch ACN ermöglicht es Ihnen, die Versicherungsangebote deutscher Top-Versicherern kostenlos zu prüfen. Sie können damit sowohl aktuelle Kosten als auch Leistungen unverbindlich und schnell online vergleichen.

Und so funktioniert’s:

1. Individuelle Betriebsart/Tätigkeit eingeben (z. B. Steuerberater)

2. Fragen zur Summenermittlung beantworten

3. Passende Angebote für Gewerbeversicherungen vergleichen

4. Online abschließen oder ein unverbindliches Angebot anfordern

Sie wünschen sich lieber eine individuelle Beratung zu einer Glasversicherung?

Sie sind nicht sicher, welche Versicherung für Ihr Gewerbe die richtige ist?

Unsere Versicherungsexperten helfen Ihnen gerne weiter.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

D&O-Versicherung:

Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Bera-tungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für diesen Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haft-pflichtversicherung) vorgesorgt werden.

Da der Gesetzgeber seit dem 01.07.2010 für Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10%, max. 1,5-fach des Jahresbruttobezuges vorsieht, ist eine zusätzliche D&O-Selbstbehaltversicherung zu empfehlen.

Eigenschadenversicherung:

Ähnlich wie bei der D & O, schützt die Eigenschadenversicherung eine Firma vor den Vermögensschäden durch Handlungen und Entscheidungen ihrer Mitarbeiter. Der versicherte Personenkreis ist hier jedoch nicht die Führungsetage, sondern der größere Teil der Mitarbeiter, die eher als Erfüllungsgehilfe tätig sind (inkl. Aushilfen und Praktikanten.

Auch hier können größere Schäden verursacht werden: falsch weitergegebene Rabatte an Kunden, vergessenes Komma bei einer Bestellung, einer Zeitarbeitsfirma wird vergessen mitzuteilen, dass keine Arbeiter mehr benötigt werden, etc. Die Eigenschadenversicherung ist eine interessante neue Form des Firmenschutzes.

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